Stand: 30.10.2026
Fach, Unterrichtsform, Dauer, Termin, Beginn und Beitrag stehen in der Unterrichtsvereinbarung. Sie gilt für zwölf Monate ab dem vereinbarten Beginn und endet ohne Kündigung. Sie verlängert sich nicht automatisch. Für ein weiteres Unterrichtsjahr wird eine neue Vereinbarung getroffen. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Beendigung bleiben unberührt.
Der Unterricht findet in der Regel wöchentlich zum vereinbarten Termin statt. Während der Hamburger Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen in Hamburg ist unterrichtsfrei. Die Zahl der regulären Termine kann je nach Wochentag und Kalenderjahr variieren. Zusätzliche reguläre Termine sind ohne Aufpreis enthalten und werden nicht nachberechnet.
Vereinbart wird ein Jahresbeitrag. Bei Teilzahlung verteilt er sich auf zwölf gleiche monatliche Teilbeträge; einzelne Stunden oder Monate werden nicht gesondert abgerechnet. Die Teilbeträge sind per Dauerauftrag jeweils zum 28. des Vormonats zu zahlen. Die erste Zahlung und eine gewählte Jahresvorauszahlung sind vor Unterrichtsbeginn fällig; Betrag und erste Fälligkeit stehen in der Bestätigung. Zu Beginn einer zwölfmonatigen Unterrichtsvereinbarung fällt einmalig eine Aufnahmegebühr von 30 € an. Alle Beiträge gelten je Schüler und bleiben während des vereinbarten Jahres unverändert.
Eine Verhinderung bitte so früh wie möglich mitteilen. Der Unterrichtsplatz ist zum vereinbarten Termin fest reserviert. Wegen Krankheit, Klassenfahrt, Urlaub oder anderer persönlicher Gründe versäumte Termine werden grundsätzlich nicht nachgeholt; der Beitrag bleibt bestehen. Bei Verspätung endet der Unterricht zur vereinbarten Zeit. Ersparte Aufwendungen und eine tatsächlich anderweitige Vergütung des reservierten Termins werden angerechnet. Freiwillige Ersatzangebote begründen keinen Anspruch für spätere Absagen.
Bei Fieber, akuten Erkältungsbeschwerden wie Husten, Schnupfen, häufigem Niesen oder Halsschmerzen, bei Erbrechen, Durchfall und anderen möglicherweise ansteckenden Erkrankungen bitte zu Hause bleiben. Bekannte nicht ansteckende Beschwerden, etwa Allergien, sind damit nicht gemeint. Wer sich fit genug fühlt, kann den regulären Termin nach vorheriger Abstimmung online wahrnehmen. Den Wunsch bitte so früh wie möglich mitteilen, damit die Umstellung vorbereitet und bestätigt werden kann. Benötigt werden Internet, Kamera und Mikrofon. Onlineunterricht ersetzt den Präsenztermin. Wer zu krank ist, soll sich erholen; eine Online-Teilnahme ist nicht verpflichtend. Für versäumte Termine gilt die vorstehende Regelung.
Bei kurzfristiger Verhinderung der Lehrkraft können innerhalb des vereinbarten zwölfmonatigen Unterrichtsjahres bis zu zwei Unterrichtstermine ausfallen, ohne dass sie nachgeholt werden oder sich der Jahresbeitrag vermindert. Für darüber hinausgehende Ausfälle werden Ersatztermine vereinbart, gegebenenfalls auch in den Ferien.
Jeder Schüler wird einzeln angemeldet und zahlt seinen eigenen Beitrag. Fehlt ein Gruppenmitglied, findet der Unterricht für die anderen statt; Dauer und Beitrag bleiben unverändert. Dauerhafte Änderungen der Gruppe werden gesondert vereinbart. Änderungen der Kontaktdaten bitte zeitnah mitteilen. Längere Elterngespräche werden außerhalb der Unterrichtsstunden vereinbart. Für das Miteinander in den Räumen gilt ergänzend die Schul- und Studioordnung. Für die Datenverarbeitung gelten die gesonderten Datenschutzhinweise.
Die Veröffentlichung von Foto-, Video- und Audioaufnahmen wird jeweils getrennt und freiwillig erlaubt. Eine Anmeldung allein erteilt keine Veröffentlichungserlaubnis; die Auswahl ist keine Voraussetzung für den Unterricht. Die jeweilige Einwilligung legt fest, wofür und wo Aufnahmen verwendet werden dürfen. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden. Bei Minderjährigen wird die erforderliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten und, je nach Einsichtsfähigkeit, des Kindes eingeholt.
Die Zehnerkarte umfasst zehn Unterrichtseinheiten der gebuchten Dauer und wird vor dem ersten Termin vollständig bezahlt. Die Termine werden einzeln vereinbart. Die zehn Einheiten sollen innerhalb von sechs Monaten ab dem ersten Unterrichtstermin genutzt werden. Ein automatischer Verfall bezahlter Resteinheiten ist damit nicht vereinbart.
Ein Termin kann bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Einheit grundsätzlich angerechnet, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben wird; ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt. Der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Ausfalls bleibt möglich. Von der Musikschule abgesagte Termine werden nicht angerechnet; notwendige Verlängerungen des Nutzungszeitraums werden berücksichtigt.
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